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Ratgeber

Streichpreise und die 30-Tage-Regel

Frau prüft mit einer Lupe ein Preisschild mit durchgestrichenem Preis
Symbolbild, KI-generiert

Ein durchgestrichener Preis wirkt überzeugend — aber seit einigen Jahren steckt eine gesetzliche Vorgabe dahinter, die genau diese Wirkung einhegen soll: die sogenannte 30-Tage-Regel aus § 11 der Preisangabenverordnung (PAngV). Dieser Artikel erklärt sie verständlich und qualitativ. Er ist keine Rechtsberatung, sondern eine allgemeine Einordnung für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Was § 11 PAngV verlangt

Wirbt ein Händler in Deutschland mit einer Preisermäßigung gegenüber einem früheren eigenen Preis, muss er grundsätzlich den niedrigsten Gesamtpreis angeben, den er in den letzten 30 Tagen vor der Ermäßigung selbst verlangt hat. Diese Regel geht auf eine EU-weite Vorgabe zurück (die sogenannte Omnibus-Richtlinie) und wurde in Deutschland ins nationale Preisrecht übernommen.

Wann die Regel greift und wann nicht

Die Pflicht zur Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage betrifft Preisermäßigungen, also Werbung mit einem Nachlass gegenüber einem früheren Preis des Händlers. Typische Formen sind ein durchgestrichener Preis mit „statt“, ein Hinweis wie „jetzt reduziert“ oder die Werbung mit einem Prozentsatz („minus … Prozent“). Das Ziel: Der Vergleichswert soll sich auf tatsächlich verlangte Preise der jüngeren Vergangenheit stützen. Was nicht unter diese Regel fällt, ist zum Beispiel der bloße Hinweis auf eine Herstellerempfehlung. Ob im Einzelfall eine Preisermäßigung im Sinne der Vorschrift vorliegt, ist eine juristische Frage, die wir hier nicht verbindlich beantworten.

Gemeint ist außerdem der Gesamtpreis, also der Preis, den du für die Ware zahlst, einschließlich Umsatzsteuer. Versandkosten sind in der Regel gesondert auszuweisen. Hast du den Eindruck, dass ein Nachlass nur durch die Art der Preisdarstellung entsteht, lohnt der Blick in den Warenkorb.

Warum es diese Regel überhaupt gibt

Vor dieser Regel war ein bekannter Trick verbreitet: Ein Preis wurde kurz vor einer „Rabattaktion“ künstlich angehoben, damit der anschließende Rabatt größer aussah, als er tatsächlich war — ein sogenannter Mondpreis. Die 30-Tage-Regel soll genau das erschweren: Der Vergleichspreis muss ein Preis sein, der tatsächlich in den 30 Tagen davor gegolten hat, nicht ein kurzfristig hochgesetzter Wert unmittelbar vor der Aktion.

Wo du die Angabe findest

Händler setzen die Pflicht unterschiedlich um. Manche zeigen den 30-Tage-Preis direkt neben dem Streichpreis, andere nutzen eine Fußnote oder ein kleines Info-Symbol, das sich beim Antippen öffnet. Auf Smartphones ist die Angabe teilweise nur nach einem Tippen sichtbar. Suche gezielt nach Formulierungen wie „niedrigster Preis der letzten 30 Tage“ oder „vorheriger Preis“. Steht dort nichts und wird trotzdem mit einem Nachlass geworben, ist das ein Hinweis, genauer hinzuschauen. Ob ein Verstoß vorliegt, kannst du mit einem Screenshot und der Verbraucherzentrale klären.

Was die Regel nicht verhindert

Wichtig für die Einordnung: Die 30-Tage-Regel macht eine UVP-Gegenüberstellung nicht automatisch unzulässig, und sie garantiert dir auch nicht, dass ein beworbener Rabatt der niedrigste jemals verfügbare Preis ist. Sie stellt lediglich sicher, dass der genannte Vergleichspreis ein real existierender, jüngerer Preis ist — nicht, dass es keinen noch günstigeren Zeitpunkt in der weiter zurückliegenden Vergangenheit gegeben hat oder geben wird.

Mehrere Aktionen hintereinander: Warum der Rabatt kleiner wirken kann

Ein Effekt der Regel wird oft übersehen: Senkt ein Händler den Preis in kurzen Abständen mehrfach, ist der niedrigste Preis der letzten 30 Tage unter Umständen schon der vorherige Aktionspreis. Der angezeigte Nachlass fällt dann geringer aus, als der Eindruck von einer „großen Aktion“ nahelegt. Das ist gewollt und ehrlicher als früher. Für dich heißt das: Wer an Aktionstagen mit hohen Prozentzahlen rechnet, sollte nicht enttäuscht sein, wenn dort kleinere Nachlässe stehen. Umgekehrt ist ein sehr hoher Nachlass bei einem Artikel, der zuvor mehrere Wochen unverändert angeboten wurde, plausibler, als er auf den ersten Blick wirkt.

Auch Händler, die ihre Preise automatisch anpassen, können mit dem Vergleichspreis an Grenzen stoßen. Dein eigener Verlauf bleibt deshalb die zuverlässigste Gegenprobe.

Ausnahmen und Sonderfälle

Für bestimmte Warengruppen und Konstellationen (etwa verderbliche Waren oder gestaffelt-progressive Rabattaktionen) sieht das Gesetz abweichende Regelungen vor. Die genauen Details dazu sind komplex und im Einzelfall auszulegen — für eine verbindliche rechtliche Einschätzung deines konkreten Falls ist im Zweifel fachkundiger Rat sinnvoll, etwa bei einer Verbraucherzentrale.

Durchgestrichener und neuer Preis nebeneinander als Symbolbild für ein Streichpreis-Beispiel nach § 11 PAngV
Symbolbild, KI-generiert

Ein Beispiel, wie die Regel in der Praxis wirkt

Ein Artikel kostet seit Wochen unverändert dasselbe. Drei Tage vor einer geplanten Rabattaktion hebt der Händler den Preis kurzzeitig deutlich an, um anschließend mit einem „Statt“-Preis und einem hohen Prozentsatz zu werben. Nach § 11 PAngV müsste der Vergleichspreis in diesem Fall der niedrigste Preis der letzten 30 Tage sein — also der Preis, der vor der kurzzeitigen Anhebung galt, nicht der künstlich hochgesetzte. Die Regel verhindert genau dieses Vorgehen, indem sie den Referenzzeitraum auf die tatsächliche jüngere Preishistorie festlegt, statt dem Händler freie Wahl beim Vergleichswert zu lassen.

Vier Missverständnisse rund um die Regel

Wie du eine mögliche Umgehung erkennst

Auch mit dieser Regel gibt es Grauzonen, etwa wenn ein Preis mehrfach kurz vor Aktionen leicht angehoben wird, ohne dass dies auffällt. Ein einfacher Gegen-Check: Wenn du den Preis eines Wunschprodukts bereits selbst über einige Wochen beobachtet hast (wie das geht, steht in Preisverlauf selbst prüfen), lässt sich der genannte 30-Tage-Vergleichspreis direkt gegen deine eigene Beobachtung prüfen. Weicht die Angabe deutlich von dem ab, was du selbst gesehen hast, ist das ein Anlass für genaueres Hinsehen — auch wenn daraus nicht automatisch ein Rechtsverstoß folgt.

In drei Schritten prüfen, ob ein Streichpreis trägt

Erstens: Finde heraus, was durchgestrichen ist. Steht bei dem alten Preis „UVP“ oder „Preisempfehlung des Herstellers“, ist es ein Herstellerwert und kein früherer Preis dieses Händlers; dann spielt die 30-Tage-Regel für diese Zeile keine Hauptrolle, und es zählt, ob die UVP überhaupt je verlangt wurde (UVP verstehen). Zweitens: Wirbt der Händler mit einem Prozentsatz oder einem „Statt“-Preis für eine Preisermäßigung, muss er sich am niedrigsten Preis der letzten 30 Tage messen lassen. Suche auf der Produktseite oder in den Preisangaben nach einem Hinweis wie „niedrigster Preis der letzten 30 Tage“. Drittens: Vergleiche mit dem, was du selbst gesehen hast, und gib dem Ergebnis Zeit, falls du den Kauf nicht eilig brauchst.

Bei Fragen zur Rechtslage in einem konkreten Fall helfen Verbraucherzentralen. Den Gesetzestext der Preisangabenverordnung findest du auf gesetze-im-internet.de. Zu den typischen Mustern, mit denen Rabatte aufgebläht werden, gehört auch Fake-Rabatte erkennen.

Praktisch: So dokumentierst du einen auffälligen Streichpreis

Hände fotografieren mit dem Smartphone einen Laptopbildschirm zur Dokumentation
Symbolbild, KI-generiert

Fällt dir ein Angebot auf, bei dem die Preisangabe nicht stimmig wirkt, mache in dieser Reihenfolge Belege: Screenshot der Produktseite mit Preis, Streichpreis und Datum; Screenshot der Fußnote oder des Info-Fensters zur 30-Tage-Angabe, falls vorhanden; Screenshot des Warenkorbs. Notiere Uhrzeit und Gerät, denn manche Anzeigen unterscheiden sich zwischen App und Browser. Prüfe, ob du den Artikel selbst früher gesehen oder gemerkt hast, zum Beispiel auf der Wunschliste oder im Merkzettel. Wenn sich ein deutlicher Widerspruch zeigt, kannst du die Unterlagen an die Verbraucherzentrale geben. Ob daraus ein Verfahren wird, entscheiden Dritte, und für dich ändert sich am Kaufpreis zunächst nichts.

Wenn du dir nur unsicher bist, ob der Preis gut ist, reicht oft ein Blick auf den eigenen Verlauf oder die Wartezeit von einem Tag. Wie Preise über das Jahr schwanken, erklärt Wann sinken Preise bei Amazon?, und für die Aktionstage hilft Black Friday vorbereiten.

Ein Gedankenspiel zum Vergleich zweier Angebote

Frau vergleicht am Schreibtisch zwei Angebote mit Laptop und Taschenrechner
Symbolbild, KI-generiert

Zwei Händler bieten denselben Wasserkocher an. Händler A zeigt einen durchgestrichenen Preis und einen hohen Prozentsatz, Händler B nennt nur einen Preis ohne Vergleich. Welches Angebot ist besser? Die Prozentzahl beantwortet das nicht. Entscheidend ist der Betrag, den du jeweils am Ende zahlst, und was beide Händler zuletzt für den Artikel verlangt haben. Ist der Preis bei B der niedrigere, ist B günstiger, auch wenn A mit mehr Rabatt wirbt. Rechne also den Endpreis aus, nicht die Ersparnis. Wer das als Gewohnheit übernimmt, lässt sich von Streichpreisen deutlich weniger beeindrucken, ohne auf echte Aktionen zu verzichten.

Wie Schlaue Lady damit umgeht

Wir verkaufen selbst nichts und unterliegen der Händlerpflicht aus § 11 PAngV deshalb nicht direkt. Wichtig zur Einordnung: Wir führen bewusst keine eigene Preishistorie und schreiben keine Verläufe mit. Wir zeigen ausschließlich den aktuellen Preis mit Zeitstempel, wie ihn Amazon zum Abrufzeitpunkt angibt — keine UVP und keinen Vergleichspreis. Den gesetzlich vorgeschriebenen niedrigsten 30-Tage-Preis nennt der jeweilige Händler direkt auf der Produktseite; einen echten Preisverlauf über die Zeit findest du über unabhängige Tools. Wie wir arbeiten, steht in unserer Methodik.

Fazit: Werkzeug gegen Mondpreise, keine Deal-Garantie

§ 11 PAngV verpflichtet Händler bei Preisermäßigungen zur Angabe des niedrigsten 30-Tage-Preises — ein Werkzeug gegen künstlich aufgeblähte Mondpreise, aber keine Garantie für einen besonders guten Deal. Wie du zusätzlich Fake-Rabatte an anderen Anzeichen erkennst, steht in Fake-Rabatte erkennen; wann sich Aktionen im Jahr häufen, zeigt der Sale-Kalender. Mit den Zahlen aus einem konkreten Angebot rechnet der Rabatt-Check nach, was der Nachlass wert ist.

Fragen zu Streichpreisen

Gilt die 30-Tage-Regel für jeden Rabatt?
Sie gilt, wenn ein Händler eine Preisermäßigung gegenüber einem früheren eigenen Preis bewirbt. Für Erstpreise, individuelle Verhandlungspreise oder reine UVP-Gegenüberstellungen ohne eigene Preisermäßigungs-Werbung greift sie nicht in gleicher Form. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Muss Schlaue Lady die 30-Tage-Regel selbst einhalten?
Die gesetzliche Pflicht aus § 11 PAngV trifft den verkaufenden Händler, nicht uns — wir verkaufen nichts. Wir führen ohnehin keine eigene Preishistorie und zeigen ausschließlich den aktuellen Preis mit Zeitstempel — keine UVP und keinen Vergleichspreis.
Gilt die 30-Tage-Regel auch für Rabattaktionen wie Black Friday?
Ja, grundsätzlich unabhängig vom Anlass der Aktion — sobald ein Händler mit einer Preisermäßigung gegenüber einem eigenen früheren Preis wirbt, gilt die Pflicht zur Angabe des niedrigsten 30-Tage-Preises unabhängig davon, ob die Aktion Black Friday, Sommerschlussverkauf oder anders heißt. Der Name der Aktion spielt für die rechtliche Pflicht selbst keine Rolle, nur die tatsächliche Werbung mit einer Preisermäßigung.
Wer kontrolliert, ob Händler die 30-Tage-Regel tatsächlich einhalten?
Die Einhaltung wird nicht laufend automatisch von einer zentralen Behörde überwacht, sondern kann etwa im Rahmen des Wettbewerbsrechts von Mitbewerbern, Verbraucherschutzverbänden oder im Einzelfall auch von Aufsichtsbehörden geprüft werden. Für dich als Käuferin bedeutet das: Eine Falschangabe fällt nicht automatisch sofort auf, weshalb der eigene Blick auf den Preis weiterhin sinnvoll bleibt.
Gilt die 30-Tage-Regel auch bei personalisierten oder individuell verhandelten Preisen?
Nein, sie betrifft die allgemein beworbene Preisermäßigung gegenüber einem früheren eigenen Verkaufspreis desselben Angebots, nicht individuelle Rabattcodes oder persönlich ausgehandelte Einzelpreise. Für solche Sonderkonstellationen gelten je nach Ausgestaltung andere rechtliche Maßstäbe, die hier nicht abschließend behandelt werden können. Wer einen individuellen Gutscheincode nutzt, sieht deshalb nicht zwingend denselben Vergleichspreis wie bei einer öffentlich beworbenen Rabattaktion.

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